Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne
Gewährleistung
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen das Programm sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das
Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten
Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen
haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm
erworben haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines
Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen
werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des
Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden
Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre
beigelegt.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur
Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese
Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer
ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus
Aufschluss über Ihren Anspruch auf die Preise für zukünftige Upgrades
(sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und Werbeaktionen.
Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung
gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder
einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder
IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf
diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe
dokumentiert.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden),
Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle
eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung
und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage
Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch
nicht verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis
definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich
einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen
und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede
Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des
Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise
anzubringen.
Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen
Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht
mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.
Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer
das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von
einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und
die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis zu vernichten.
Geld-zurück-Garantie
Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht
zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des
Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen
Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung
gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben,
bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Programmübertragung
Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und -
verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den
Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das
Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung
einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der
Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu
nutzen.
2. Gebühren
Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag
handelt es sich um eine Einmalgebühr.
Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe,
die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt
keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder
gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in
dieser Vereinbarung.
Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM
oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben,
benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.
Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern,
Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren
enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen
Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der
für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum
des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm
betreffenden Vermögenssteuern.
3. Gewährleistungsausschluss
Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht
ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdrückliche oder implizite
Gewährleistung für die Marktfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten
Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das
Programm oder die technische Unterstützung.
Dieser Gewährleistungsausschluss gilt auch für die IBM
Programmlieferanten.
Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM
Programmen können ihre eigenen Gewährleistungen mitliefern.
IBM bietet keine technische Unterstützung, sofern dies
nicht ausdrücklich angegeben ist.
4. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden
bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden;
oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen
und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
5. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur
Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen
einverstanden.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung
gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für
Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist.
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3): In der
Europäischen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes
eingefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für
den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
1. Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als
Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
2. Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar,
auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:
1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle
mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden;
3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des
Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4)
entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens
oder Verlust erwarteter Einsparungen.
3. Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM
durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM
Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 6)
Rechtsprechung
Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins
das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt).
ÖSTERREICH: Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3): Die
Bedingungen dieses Abschnitts werden vollständig durch den folgenden
Text ersetzt:
Die folgende begrenzte Gewährleistung kommt zur Anwendung,
wenn Sie für den Erwerb des Programms eine Gebühr bezahlt haben:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein IBM Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der
angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. IBM
gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des
Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse
aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.
Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des
Programms.
Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums
nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem mit Hilfe der
bereitgestellten Informationen nicht behoben werden kann, sind Sie
berechtigt, das Programm bei der Stelle zurückzugeben, bei der das
Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann
zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wird Ihnen der
gezahlte Betrag von der Stelle zurückerstattet, bei der Sie das
Programm erworben haben.
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes
hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3): Es
gelten dieselben Änderungen wie in Gewährleistungsausschluss
(Abschnitt 3) oben unter Österreich.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird
diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3
(Gewährleistungsausschluss) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
Z125-5589-03 (11/2002)
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung die folgenden
Vertragsbedingungen.
Programmname: IBM(R) 32-bit SDK for Linux(R) on Intel(R)
architecture, Java(TM) 2 Technology Edition, Version 1.4.2
Programmnummer: 5648-C98
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem
Computer: 1
Erläuterung der Vertragsbedingungen:
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem
Computer:
"1" bedeutet, dass das Programm auf der primären Maschine
und einer anderen Maschine installiert werden darf,
vorausgesetzt, dass das Programm nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig
ausgeführt wird.
"2" bedeutet, dass Sie dieses Programm nicht auf einen
anderen Computer kopieren und dort verwenden dürfen, ohne
zusätzliche Lizenzgebühren zu zahlen.
Angegebene Betriebsumgebung
Die Programmspezifikationen und Informationen zur
Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm,
sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in
anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer
Vertriebsfreigabe.
Programmspezifische Bedingungen
1. ALLGEMEINES
Nur bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung und
den Bedingungen dieser Lizenzinformation haben die hier
aufgeführten Bedingungen Vorrang.
Falls Ihnen das Programm separat von IBM zur Verfügung
gestellt wurde, können Sie das Programm kostenlos nutzen.
Das Programm besteht aus Binärcode, der auf dem oder den
Betriebssystemen ausgeführt wird, die in den dem Programm beigepackten
Readme-Dateien angegeben sind.
2. MARKEN UND COPYRIGHT FALLEN IN IHRE ZUSTÄNDIGKEIT
a) Sie dürfen Copyrights, Marken oder andere rechtliche
Hinweise (ob von IBM oder einem Dritthersteller), die möglicherweise
von diesem Programm angezeigt werden oder darin integriert
sind, weder ändern, löschen, unterdrücken noch unkenntlich machen.
b) Java und alle Java-basierten Marken sind in gewissen
Ländern Marken der Sun Microsystems, Inc.
c) Sie erkennen das Eigentumsrecht und den Rechtsanspruch
von IBM und Sun Microsystems, Inc. auf ihre jeweiligen Marken
sowie deren "guten Namen" an, einschließlich des guten Namens,
der aus der Nutzung des Programms entsteht. Sie verwenden keine
Marke, die den Marken von IBM oder Sun zum Verwechseln ähnlich
ist, und versuchen nicht, eine solche Marke zu registrieren.
3. BERECHTIGUNGSNACHWEIS
Diese Lizenzvereinbarung stellt Ihren Berechtigungsnachweis
dar.
D/N: L-ADAN-5YWEE2
P/N: L-ADAN-5YWEE2